Ladezeiten
Montag-Donnerstag: 07:30 – 15:00 Uhr • Freitag: 07:30 – 13:30 Uhr
Pausenzeiten
Täglich: 09:00 – 09:15 • 12:00 – 12:30 Uhr
Der Transport und das Verladen von tonnenschweren Werkstücken erfordert ein größt mögliches Maß an Aufmerksamkeit. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Ladungssicherung und weiteren Bestimmungen, die für das Verladepersonal, eigene Fahrer und die Fahrer von Speditionen gelten. Bitte beachten Sie, dass uns die Sicherheit von Mitarbeitern und Dienstleistern sehr wichtig ist und wir aus diesem Grund auf die Einhaltung dieser Vorschriften und Bestimmungen bestehen müssen.
Wir beraten sehr gerne zu diesen Themen und bieten die folgenden Hilfestellungen um einen reibungslosen Ablauf der Be- und Entladung gewährleisten zu können.
Bitte liefern Sie mit einem aussagekräftigen Lieferschein an.
Ihr Lieferschein muss folgende Informationen enthalten:
Bitte achten Sie insbesondere darauf dem Spediteur die Informationen von dieser Seite mitzuteilen. Gerade bei fehlenden oder fehlerhaften Lieferscheinen oder unzureichenden Ladungssicherungsmitteln kann es zu starken Verzögerungen oder einer Ablehnung der Verladung unsererseits kommen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir nicht ohne einen Anlieferschein abladen können. Sollte der LKW-Fahrer keine Papiere zur Hand haben, wird bei Einzelteilen ein Handlieferschein erstellt und der Kunde gebeten den originalen Lieferschein nachzureichen. Wenn die Ladung des Lastkraftwagens viele verschiedene Werkstücke zu unserer Verfügung beinhalten, beginnen wir erst mit der Entladung nachdem der originale Lieferschein vorliegt.
Nutzen Sie dazu auch gerne unseren nachfolgenden Mitteilungsservice. Gerne können Sie diese Seite auch auf Ihrer Homepage verlinken.
In der Regel sind unsere Lieferbedingungen „EXW“, somit ist die Abholung der Werkstücke in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Durch unseren großen Kundenstamm und viele verschiedene Hausspeditionen unserer Kunden, ist es gängige Praxis, dass Sie Ihr Werkstück selbst zur Abholung bei Ihrer Spedition anmelden.
Bitte halten Sie den von uns in der Fertigmeldung übermittelten Lieferschein oder Ihren Abholschein zu Abholung bereit. Sie erhalten die Lieferscheine, die von Ihrem Fahrer mit Kennzeichen und Unterschrift quittiert werden gegen Vorlage der Abholscheine im Büro. Ein sogenannter „Gabelstaplerschein“ ist auch Teil unserer Lieferpapiere. Dieser Schein enthält kundenspezifische Informationen und Besonderheiten, die bei der Ladung zu beachten sind und identifiziert die Werkstücke eindeutig. Nachdem der Fahrer alle Dokumente erhalten, hat wird er angewiesen zurück zu seinem LKW zu gehen und dort auf das Verladepersonal zu warten. Das Verladepersonal übernimmt dann den „Gabelstablerschein“ und identifiziert anhand dessen die betreffenden Werkstücke. Die Werkstücke sind mit Etiketten versehen, die eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen „Gabelstaplerscheinen“ ermöglichen.
Teillieferungen sind, sofern von Ihnen gewünscht, möglich.
Dem Verladepersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Bleiben Sie bei Ihrem Fahrzeug und halten Sie einen großen Sicherheitsabstand zu den Gabelstaplern. Das Betreten der Fertigungshallen ist zu unterlassen. Deutsch oder Englisch als Kommunikationsbasis wären wünschenswert.
Den Anweisungen des Verladepersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Das Werkstück wird nach der Bearbeitung in denselben Verpackungszustand versetzt, in dem wir es erhalten haben. Das heißt zum Beispiel: Sollte das Werkstück auf einer Palette angeliefert worden sein, wird es nach der Bearbeitung wieder auf selbiger Palette gebunden.
Der Verpackungszustand wird Ihnen auf dem Lieferschein mitgeteilt. Sollten Sie eine andere Verpackung wünschen, kontaktieren Sie bitte unseren Verkauf.
Grundsätzlich werden bei uns keine EURO-Paletten getauscht.
Falls notwendig oder erwünscht, wird bei einer losen Anlieferung der Werkstücke selbiges auf eine EURO-Palette gebunden. Dabei wird es mit Antirutschmatten versehen und verkeilt. Die Kosten für die Keile und Antirutschmatten sind nicht durch das Tauschen von Paletten gedeckt. Eine Berechnung der EURO-Palette mit Keilen und Antirutschmatten ist somit für uns zwingend erforderlich.
Sollten Sie im Vorfeld über den Anlieferungszustand informiert sein, geben Sie uns bitte möglichst bei der Anfrage an, welche Verpackung Sie bei der Abholung erwarten, damit wir dies in unserer Kalkulation berücksichtigen.
Der sichere Transport Ihrer Werkstücke ist uns sehr wichtig. Allerdings ist es uns natürlich nicht möglich, für jedes Werkstück oder jeden Werkstoff spezielle Verpackungen bereit zu halten. Bitte achten Sie darauf, Ihre Produkte durch eine geeignete Verpackung zu schützen.
Der Stahlhandel versendet die meisten Werkstücke lose (unverpackt) auf geeigneten Transportern.
Leider ist es nicht jeder Spedition möglich, lose Werkstücke zu befördern. Um einen gefahrlosen Transport zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass die Werkstücke durch Niederzurren mit dem Boden des LKWs verbunden werden.
Gerne stellen wir Ihnen Lademittel wie Balken, Keile und Antirutschmatten gegen Aufpreis zur Verfügung. Diese werden dann auf dem Lieferschein vermerkt und gehen bei der Abladung in Ihr Eigentum über. Das Verleihen von Ladematerial ist aus abwicklungstechnischen Gründen leider nicht möglich.
Sollte die Ladunssicherung nach DIN 2700 ff. aufgrund vom unzureichenden Ladungssicherungsmitteln oder ungeeignetem Transportfahrtzeug nicht möglich sein, lehne wir die Beladung.
Unsere Ladunssicherheitsfachkraft und das Verlade-Team werden regelmäßig durch externe Spezialisten geschult und helfen Ihnen gerne auf diesem Themengebiet weiter.
Sollten Sie Fragen zur Ladungssicherheit haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ladungssicherung@tiefbohren.eu
Oder rufen Sie uns an.
Bitte laden Sie sich die aktuellen Ladungssicherungsbestimmungen herunter und leiten diese an Ihre Spedition / Versand weiter.
Standardmäßig erfolgt die Lagerung Ihrer Werkstücke auf der Hoffläche. Da das Tieflochbohren eines der vorgelagerten zerspanenden Verfahren ist, gelten die Produkte des Tieflochbohrens häufig als Rohmaterial. Dementsprechend gelten für uns meist die Verpackungsvorschriften von Stahlhandel und Schmieden.
Eine Hallenlagerung und oder spezielle Verpackungen bedürfen deswegen der vorherigen Absprache und der Bestellung dieser Leistung mit einem deutlichem Vermerk auf der Bestellung und dem Anlieferschein. Für eine Hallenlagerung benötigen wir unbedingt auf dem Anlieferschein und auf dem Werkstück den deutlichen Vermerk der „Hallenlagerung“. Die Hallenlagerung ist erforderlich, wenn z.B. fertig- bzw. teilfertigbearbeitete Werkstücke gelagert werden. Durch eine Hallenlagerung wird Korrosion vermieden und die Werkstücke werden besser vor mechanischer Beschädigungen und/oder Flug- und Kontaktkorrosion geschützt. Diese Zusatzleistung ist eine Abweichung von unserem Standard und erfordert einen erhöhten Aufwand. Bitte geben Sie uns dies direkt bei Ihrer Anfrage an.
Unser Verladepersonal hat die Anweisung Kontaktkorrosion von Edelstahlwerkstücken und schwarzen Material zu vermeiden. Gänzlich ausschließen können wir dies bei vorbearbeiten (losen) und unverpackten bzw. -geschützten Werkstücken aber nicht.
Hierbei haben Sie die Möglichkeit, ihrem Dienstleister oder dem eigenen Fahrer direkt eine E-Mail mit eigenen Ergänzungen zu senden. Mit einem Klick auf den Button unten öffnet sich ihr voreingestelltes E-Mail-Programm (z.B. Outlook).
Wenn Sie die wichtigsten Informationen und Hinweise in einem gesonderten PDF in Deutsch oder Englisch herunterladen möchten, können Sie dies mit einem Klick auf den entsprechenden Button tun.
Adresse
Kilian Tiefbohren GmbH
Winkelsweg 186
40764 Langenfeld
Deutschland (NRW)
Kontakt
Telefon 02173 10 90 90
Telefax 02173 81 97 8
E-Mail kilian@tiefbohren.eu
Internet www.tiefbohren.eu
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Freitag
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